Aussenwirtschaftsverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Aus · sen · wirt · schafts · ver · ord · nung

Das Wort Aus­sen­wirt­schafts­ver­ord­nung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­sen­wirt­schafts­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­sen­wirt­schafts­ver­ord­nung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Aussenwirtschaftsverordnung ist eine rechtliche Regelung in Deutschland, die Vorgaben für den Austausch von Waren und Dienstleistungen mit dem Ausland festlegt. Sie betrifft Aspekte wie Export- und Importkontrollen, Devisenverkehr und außenwirtschaftliche Genehmigungen. Ziel ist es, die nationale Sicherheit, die wirtschaftliche Stabilität und internationale Verpflichtungen zu gewährleisten. Die Verordnung wird kontinuierlich angepasst, um aktuellen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten gerecht zu werden. In der vorliegenden Form handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das die Bereiche „Außenwirtschaft“, „Regelung“ und „Verordnung“ vereint.

Beispielsatz: Die Aussenwirtschaftsverordnung regelt die Export- und Importbestimmungen für Unternehmen.

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