Außenwirtschaftsverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Au · ßen · wirt · schafts · ver · ord · nung

Das Wort Au­ßen­wirt­schafts­ver­ord­nung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­ßen­wirt­schafts­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­ßen­wirt­schafts­ver­ord­nung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Außenwirtschaftsverordnung ist ein Regelwerk, das die Außenwirtschaftsbeziehungen eines Landes regelt. Sie umfasst Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung von Exporten, Importen und Transaktionen mit ausländischen Staaten. Ziel ist es, nationale Sicherheitsinteressen zu wahren, wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und internationale Verpflichtungen einzuhalten. Die Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen Waren und Dienstleistungen ins Ausland geliefert oder aus anderen Ländern bezogen werden dürfen. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Außenwirtschaft“ und „Verordnung“ zusammen, wobei „Außenwirtschaft“ die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern bezeichnet und „Verordnung“ auf eine gesetzliche Regelung hinweist.

Beispielsatz: Die Außenwirtschaftsverordnung regelt die Bedingungen für den internationalen Handel und den Export von Gütern.

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