Ausweisinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Aus · weis · in · ha · ber

Das Wort Aus­weis­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­weis­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­weis­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Ausweisinhaber ist die Person, die im Besitz eines Ausweisdokuments ist, welches ihre Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt. Es handelt sich hierbei um die Grundform des Wortes. Der Ausweisinhaber kann beispielsweise ein Reisepassinhaber, ein Personalausweisinhaber oder ein Führerscheininhaber sein. Das Ausweisdokument ermöglicht es dem Ausweisinhaber, sich in verschiedenen Situationen zu identifizieren, wie beispielsweise bei der Kontrolle am Flughafen oder bei Behördengängen. Der Ausweisinhaber trägt die Verantwortung, seinen Ausweis gültig und aktuell zu halten.

Beispielsatz: Der Ausweisinhaber muss bei der Kontrolle seine Identität nachweisen.

Vorheriger Eintrag: ausweiset
Nächster Eintrag: Ausweiskarten

 

Zufällige Wörter: applikativer Beisskorb beleihbare gegenübersehend Kreditnehmer