Ausweisungsbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · schluss

Das Wort Aus­wei­sungs­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Ausweisungsbeschluss ist eine behördliche Entscheidung, eine Person aus einem bestimmten Gebiet oder Land zu entfernen. Dies geschieht normalerweise aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Gesetze oder Bestimmungen. Es handelt sich um einen formellen Beschluss, der von einer zuständigen Behörde erlassen wird und die Betroffene auffordert, das Land oder eine bestimmte Region zu verlassen. Der Beschluss kann vorübergehend oder dauerhaft sein, abhängig von den Umständen und dem Grad der Vergehen der betreffenden Person. Der Ausweisungsbeschluss kann auch mit anderen Sanktionen wie Einreiseverboten oder Strafen verbunden sein.

Beispielsatz: Der Ausweisungsbeschluss wurde von der Behörde erlassen, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Ausweisungsbescheid
Nächster Eintrag: Ausweisungsbeschluß

 

Zufällige Wörter: Augustbeiträgen einflösst hoppeltest mitjubeltet pflichtschuldigem