Ausweisungsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Aus · wei · sungs · be · schluß

Das Wort Aus­wei­sungs­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­wei­sungs­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­wei­sungs­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Ausweisungsbeschluss" setzt sich aus den Wörtern "Ausweisung" und "Beschluss" zusammen. "Ausweisung" bezieht sich auf die rechtliche Anordnung, jemandem das Aufenthaltsrecht zu entziehen und ihn aus einem Land zu entfernen. "Beschluss" bezeichnet eine formelle Entscheidung oder einen Beschluss, der in einem Gremium oder durch eine Behörde gefasst wird. In dieser Kombination handelt es sich um einen offiziellen Erlass, der die Ausweisung einer Person aus einem Land anordnet, meist aufgrund rechtlicher Gründe wie Aufenthaltsverletzungen oder andere gesetzliche Bestimmungen.

Beispielsatz: Der Ausweisungsbeschluss wurde gestern vom zuständigen Gericht verkündet.

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