Autonomieerklärung


Eine Worttrennung gefunden

Au · to · no · mie · er · klä · rung

Das Wort Au­to­no­mie­er­klä­rung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­to­no­mie­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­to­no­mie­er­klä­rung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Bezeichnung "Autonomieerklärung" setzt sich aus den Wörtern "Autonomie" und "Erklärung" zusammen. "Autonomie" bezeichnet die Fähigkeit einer Einheit oder einer Person, unabhängig und selbstbestimmt zu handeln. Dabei können Entscheidungen eigenständig und frei getroffen werden, ohne von anderen abhängig zu sein. "Erklärung" bedeutet die Mitteilung oder Darlegung eines Sachverhalts. Die "Autonomieerklärung" kann daher als schriftliche Bekanntgabe oder Manifestierung der Autonomie einer bestimmten Gruppe, Region oder Institution betrachtet werden. Es handelt sich um die Formulierung und Veröffentlichung einer Erklärung, in der die Eigenständigkeit und Selbstverwaltung proklamiert wird.

Beispielsatz: Die Autonomieerklärung der Region wurde von der Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit unterstützt.

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