außergerichtliche


Eine Worttrennung gefunden

au · ßer · ge · richt · li · che

Das Wort au­ßer­ge­richt­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort au­ßer­ge­richt­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "au­ßer­ge­richt­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „außergerichtliche“ ist eine adjektivische Form des Substantivs „außergerichtlich“. Es beschreibt Vorgänge oder Maßnahmen, die außerhalb eines Gerichts stattfinden. In der Regel wird der Begriff in rechtlichen Kontexten verwendet, um Verfahren zu kennzeichnen, die ohne die Beteiligung eines Richters oder eines Gerichts ablaufen, wie zum Beispiel außergerichtliche Einigungen oder Streitbeilegungen. Diese Vorgehensweise kann oft effizienter und kostengünstiger sein als ein gerichtlicher Prozess.

Beispielsatz: Der Anwalt empfahl, die Angelegenheit durch eine außergerichtliche Einigung zu klären.

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