Bürgeranwalt


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · an · walt

Das Wort Bür­ger­an­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­an­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Bürgeranwalt" setzt sich aus "Bürger" und "Anwalt" zusammen. Er bezeichnet in der Regel eine Person oder Position, die als Vertreter oder Unterstützer der Bürger gegenüber Behörden oder Institutionen fungiert. Die Aufgabe eines Bürgeranwalts besteht darin, die Interessen der Bürger zu vertreten, Probleme zu lösen und rechtliche Unterstützung anzubieten. In vielen Fällen ist dies eine Rolle innerhalb von Organisationen oder Institutionen, die sich mit Bürgeranliegen auseinandersetzen. Der Bürgeranwalt kann auch als Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Sektor und der Bevölkerung agieren.

Beispielsatz: Der Bürgeranwalt setzt sich für die Rechte und Anliegen der Bürger in der Gemeinde ein.

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