Bürgerschaftspräsidentin


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · schafts · prä · si · den · tin

Das Wort Bür­ger­schafts­prä­si­den­tin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­schafts­prä­si­den­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­schafts­prä­si­den­tin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bürgerschaftspräsidentin ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Bürgerschaft" und "Präsidentin" zusammensetzt. Die Bürgerschaft bezeichnet die gesetzgebende Versammlung in bestimmten deutschen Bundesländern, während die Präsidentin die weibliche Form des Präsidenten darstellt und somit eine leitende Position beschreibt. Die Bürgerschaftspräsidentin hat die Aufgabe, die Sitzungen der Bürgerschaft zu leiten, die Ordnung während der Debatten zu wahren und als Vertreterin der Versammlung nach außen zu fungieren. Sie spielt eine zentrale Rolle in der politischen Struktur und in der Vertretung der parlamentarischen Interessen.

Beispielsatz: Die Bürgerschaftspräsidentin eröffnete die Sitzung mit einer inspirierenden Ansprache.

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