Bürgin


Eine Worttrennung gefunden

Bür · gin

Das Wort Bür­gin besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­gin" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bürgin ist eine Ableitung des Wortes „Bürge“, das eine Person bezeichnet, die für die Verbindlichkeiten einer anderen Person einsteht, häufig im Rahmen von Verträgen oder Krediten. Ein Bürgin übernimmt somit eine finanzielle Verantwortung und sichert damit die Ansprüche des Gläubigers ab. Die Form „Bürgin“ ist die weibliche Variante von „Bürge“ und weist darauf hin, dass es sich um eine Frau handelt, die diese Rolle einnimmt. Im deutschen Sprachgebrauch ist die Verwendung des Begriffs vor allem im rechtlichen und finanziellen Kontext verbreitet.

Beispielsatz: Die Bürgin des Dorfes half, die Traditionen lebendig zu halten.

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