Bagatelldelikten


Eine Worttrennung gefunden

Ba · ga · tell · de · lik · ten

Das Wort Ba­ga­tell­de­lik­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ba­ga­tell­de­lik­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ba­ga­tell­de­lik­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bagatelldelikte sind Straftaten, bei denen es sich um geringfügige Vergehen handelt. Sie werden meist als minderschwere Straftaten eingestuft und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Bagatelldelikte umfassen zum Beispiel Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Betrug in geringem Ausmaß. Sie gelten im Vergleich zu schweren Straftaten als weniger gravierend und werden oft als Vergehen bezeichnet.

Beispielsatz: Bagatelldelikten werden oft als geringfügige Straftaten angesehen, die normalerweise keine schweren Konsequenzen nach sich ziehen.

Vorheriger Eintrag: Bagatelldelikte
Nächster Eintrag: Bagatelle

 

Zufällige Wörter: Antennen erfroret irrtest Schlafeinleitung voranbringender