Bagatelldelikte


Eine Worttrennung gefunden

Ba · ga · tell · de · lik · te

Das Wort Ba­ga­tell­de­lik­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ba­ga­tell­de­lik­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ba­ga­tell­de­lik­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bagatelldelikte sind strafrechtliche Vergehen, die sich durch ihre geringe Schwere auszeichnen. Sie sind meist kleinere Straftaten, die im Vergleich zu schwereren Verbrechen als weniger bedeutend oder unbedeutend angesehen werden. Diese Delikte können Eigentumsdelikte wie Diebstahl von geringwertigen Gegenständen, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung oder Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken umfassen. Bagatelldelikte werden oft mit geringfügigen Geldstrafen oder Bußgeldern geahndet und gelten nicht als ernschafte Straftaten.

Beispielsatz: Bagatelldelikte sind geringfügige Straftaten, die oft mit einer milden Strafe geahndet werden.

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