Bagatellfall


Eine Worttrennung gefunden

Ba · ga · tell · fall

Das Wort Ba­ga­tell­fall besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ba­ga­tell­fall trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ba­ga­tell­fall" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Bagatellfall ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf einen geringfügigen Vorfall oder eine unwichtige Angelegenheit bezieht. Im juristischen Bereich bezeichnet es ein Delikt oder eine Straftat, die als unbedeutend angesehen wird und oft mit einer milden Strafe geahndet wird. Ein Bagatellfall kann beispielsweise eine kleinere Sachbeschädigung oder ein minderwertiger Diebstahl sein. Es kann auch auf zivilrechtliche Angelegenheiten angewendet werden, bei denen es um geringfügige finanzielle Forderungen oder rechtliche Streitigkeiten geht, die von geringem Interesse sind.

Beispielsatz: Der Rechtsstreit stellte sich schnell als Bagatellfall heraus, der keine weiteren rechtlichen Schritte erforderte.

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