Bagatellfälle


Eine Worttrennung gefunden

Ba · ga · tell · fäl · le

Das Wort Ba­ga­tell­fäl­le besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ba­ga­tell­fäl­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ba­ga­tell­fäl­le" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bagatellfälle sind rechtliche Angelegenheiten, die als unbedeutend oder unwesentlich angesehen werden. Es handelt sich meist um geringwertige Straftaten oder Verstöße, die keine nennenswerten Konsequenzen nach sich ziehen. Solche Fälle werden oft als unwichtig erachtet und erhalten deshalb in der Regel nur eine geringe Aufmerksamkeit von den Strafverfolgungsbehörden.

Beispielsatz: In der Diskussion wurden mehrere Bagatellfälle angeführt, die die Notwendigkeit einer Reform verdeutlichen.

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