Bagatellgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Ba · ga · tell · gren · ze

Das Wort Ba­ga­tell­gren­ze besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ba­ga­tell­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ba­ga­tell­gren­ze" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Bagatellgrenze ist ein juristischer Begriff, der den Betrag bezeichnet, unter dem bestimmte Straftaten als unwesentlich oder geringfügig betrachtet werden. Die genaue Höhe der Bagatellgrenze variiert je nach Rechtsgebiet und kann zum Beispiel bei Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikten angewandt werden. Sie soll dazu dienen, die Justiz von trivialen Fällen zu entlasten und sich auf schwerwiegendere Straftaten zu konzentrieren. Die Bagatellgrenze ist somit eine Art Grenzwert, ab dem eine Straftat als unwesentlich angesehen wird und unter Umständen nicht weiter verfolgt wird.

Beispielsatz: Die Bagatellgrenze für Schadensersatzansprüche liegt bei einem Betrag von 100 Euro.

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