Beamtenordnung


Eine Worttrennung gefunden

Be · am · ten · ord · nung

Das Wort Be­am­ten­ord­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­am­ten­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­am­ten­ord­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beamtenordnung bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften und Regelungen, die das Dienstverhältnis und die Rechte sowie Pflichten von Beamten in einem bestimmten Staat oder einer Institution regeln. Es handelt sich hierbei um ein Substantiv, das aus den Bestandteilen "Beamten" (Plural von Beamter) und "Ordnung" zusammengesetzt ist. Die Beamtenordnung legt unter anderem Festlegungen zu Einstellung, Beförderung, Disziplinarangelegenheiten und Versetzung von Beamten fest und dient der Sicherstellung von Recht und Ordnung im öffentlichen Dienst.

Beispielsatz: Die Beamtenordnung regelt die Rechte und Pflichten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

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