Beamtenpension


Eine Worttrennung gefunden

Be · am · ten · pen · si · on

Das Wort Be­am­ten­pen­si­on besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­am­ten­pen­si­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­am­ten­pen­si­on" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beamtenpension bezeichnet die Altersversorgung von Beamten, die ihnen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zusteht. Diese Pension basiert auf den Beamtenbesoldungsgesetzen und wird in der Regel aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Höhe der Beamtenpension hängt von der Dienstzeit, der Besoldungsgruppe und dem letzten Gehalt ab. Im Unterschied zu herkömmlichen Renten gibt es bei der Beamtenpension keine Beitragszahlungen in eine Rentenversicherung. Die Beamtenpension wird oft als sicherer und stabiler angesehen, da sie nicht derartigen Schwankungen unterliegt wie private Rentenmodelle.

Beispielsatz: Die Beamtenpension sichert den ehemaligen Staatsangestellten ein finanzielles Auskommen im Alter.

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