beamtenrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

be · am · ten · recht · lich

Das Wort be­am­ten­recht­lich besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­am­ten­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­am­ten­recht­lich" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "beamtenrechtlich" ist ein Adjektiv und beschreibt alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Recht der Beamten stehen. Es leitet sich von "Beamtenrecht" ab, dem rechtlichen Rahmen, der die Rechte und Pflichten von Beamten regelt. Beamtenrechtliche Vorschriften betreffen beispielsweise Einstellung, Laufbahn, Dienstverhältnisse und Disziplinarverfahren von Beamten im öffentlichen Dienst. Das Wort wird verwendet, um spezifische rechtliche Aspekte oder Diskussionen zu kennzeichnen, die für Beamte und deren Anstellung relevant sind.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde beamtenrechtlich überprüft, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden.

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