beamtenrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

be · am · ten · recht · li · che

Das Wort be­am­ten­recht­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­am­ten­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­am­ten­recht­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "beamtenrechtliche" ist ein Adjektiv und leitet sich von "Beamtenrecht" ab, welches die Rechtsvorschriften und Regelungen für Beamte in Deutschland beschreibt. Es bezieht sich auf alle gesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte, Pflichten und das Dienstverhältnis von Beamten betreffen. In diesem Zusammenhang kennzeichnet "beamtenrechtliche" Aspekte oder Themen, die speziell auf die Situation oder die Bedingungen von Beamten zugeschnitten sind, wie beispielsweise Einstellung, Beförderung oder Disziplinarverfahren.

Beispielsatz: Die beamtenrechtlichen Vorschriften müssen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter genau beachtet werden.

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