beamtenrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

be · am · ten · recht · li · cher

Das Wort be­am­ten­recht­li­cher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­am­ten­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­am­ten­recht­li­cher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beamtenrechtlicher“ ist ein Adjektiv, abgeleitet von dem Substantiv „Beamtenrecht“. Es beschreibt alles, was mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für Beamte in Verbindung steht. Dies umfasst Aspekte wie Berufspflichten, Rechte, Status, Disziplinarfragen und die Abordnung von Beamten. Das Wort bezieht sich auf spezifische gesetzliche Bestimmungen und Regelungen, die im öffentlichen Dienst zur Anwendung kommen, und unterstreicht die Besonderheiten dieser Berufsgruppe.

Beispielsatz: Der beamtenrechtliche Status garantiert den Beschäftigten bestimmte Rechte und Pflichten.

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