beamtenrechtliches


Eine Worttrennung gefunden

be · am · ten · recht · li · ches

Das Wort be­am­ten­recht­li­ches besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­am­ten­recht­li­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­am­ten­recht­li­ches" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beamtenrechtliches“ ist ein Adjektiv und stellt die attributive Form des Adjektivs „beamtenrechtlich“ dar, welches sich auf das Recht der Beamten bezieht. Es beschreibt alles, was mit den rechtlichen Regelungen, Vorschriften und Rahmenbedingungen für Beamte in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Institution zu tun hat. Diese Regelungen können Aspekte wie Einstellung, Beförderung, Rechte, Pflichten und Disziplin betreffen. Das Wort wird häufig in juristischen Texten oder verwaltungstechnischen Kontexten verwendet, um spezifische Bereiche des Beamtenrechts zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Das beamtenrechtliche Verfahren wurde erfolgreich abgeschlossen.

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