Bedarfsgemeinschaft


Eine Worttrennung gefunden

Be · darfs · ge · mein · schaft

Das Wort Be­darfs­ge­mein­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­darfs­ge­mein­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­darfs­ge­mein­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein sozialrechtlicher Begriff in Deutschland und beschreibt eine formelle Gemeinschaft von Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und als finanzielle Einheit betrachtet werden. Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht beispielsweise bei einer Familie, wo Eltern und Kinder zusammenleben und gemeinsam über ihren Bedarf an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II entschieden wird. In Bezug auf Hartz IV-Leistungen wird die "Bedarfsgemeinschaft" als Maßstab für die Berechnung von Unterstützungsleistungen herangezogen. Die genaue Zusammensetzung und Ausgestaltung der Bedarfsgemeinschaft richtet sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Umständen der betroffenen Personen.

Beispielsatz: Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus Personen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind und gemeinsam Leistungen anfordern.

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