Bedarfsgemeinschaften


Eine Worttrennung gefunden

Be · darfs · ge · mein · schaf · ten

Das Wort Be­darfs­ge­mein­schaf­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­darfs­ge­mein­schaf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­darfs­ge­mein­schaf­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bedarfsgemeinschaften ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht und bezieht sich auf Gemeinschaften von Personen, die gemeinsam Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beantragen und erhalten. Diese Gemeinschaften können aus Paaren, Familien oder auch Wohngemeinschaften bestehen. Die Zusammensetzung der einzelnen Bedarfsgemeinschaften variiert je nach den individuellen Umständen der jeweiligen Personen. In der Regel werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gemeinsam betrachtet und ihre Einkommen sowie Vermögenswerte werden zur Berechnung der Sozialleistungen herangezogen. Bedarfsgemeinschaften dienen dazu sicherzustellen, dass finanzielle Unterstützung nur bedürftigen Personen gewährt wird.

Beispielsatz: Die Bedarfsgemeinschaften müssen regelmäßig ihre Einkommenssituation überprüfen, um Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen.

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