Befangenheitsanträge


Eine Worttrennung gefunden

Be · fan · gen · heits · an · trä · ge

Das Wort Be­fan­gen­heits­an­trä­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­fan­gen­heits­an­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­fan­gen­heits­an­trä­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Befangenheitsanträge sind Anträge, die in rechtlichen Verfahren gestellt werden, um die Befangenheit eines Richters oder einer anderen entscheidenden Person zu beanstanden. Dabei wird argumentiert, dass die betroffene Person aus persönlichen, finanziellen oder anderen Gründen nicht neutral urteilen kann. Der Begriff setzt sich aus "Befangenheit" (die Unfähigkeit zur Unparteilichkeit) und "Antrag" (ein formelles Gesuch) zusammen. Die Pluralform „Befangenheitsanträge“ weist darauf hin, dass mehrere solcher Anträge gestellt werden können. In der deutschen Justizpraxis spielen sie eine wichtige Rolle, um die Unabhängigkeit und Fairness des Verfahrens zu gewährleisten.

Beispielsatz: Im Verlauf des Gerichtsverfahrens wurden mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter eingereicht.

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