Begnadigungsaktionen


Eine Worttrennung gefunden

Be · gna · di · gungs · ak · tio · nen

Das Wort Be­gna­di­gungs­ak­tio­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­gna­di­gungs­ak­tio­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­gna­di­gungs­ak­tio­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Begnadigungsaktionen sind Maßnahmen, bei denen Personen von einer Strafe oder Sanktion verschont werden. Dabei handelt es sich um eine Pluralform des Substantivs "Begnadigungsaktion". Eine Begnadigung ist eine Entscheidung einer Regierung oder höheren Instanz, eine strafrechtliche Verurteilung aufzuheben oder die Strafe zu mildern. Begnadigungsaktionen finden oft aus humanitären Gründen statt, um beispielsweise politische Gefangene freizulassen oder Strafen in Massenamnestien zu reduzieren. Solche Aktionen haben das Ziel, Menschen eine zweite Chance zu geben und das Vertrauen in die Justiz zu stärken.

Beispielsatz: Die Begnadigungsaktionen sorgten für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit.

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