Begründungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Be · grün · dungs · pflicht

Das Wort Be­grün­dungs­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­grün­dungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­grün­dungs­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Begründungspflicht bezeichnet die Verpflichtung, Entscheidungen oder Handlungen nachvollziehbar und verständlich zu erklären. Diese Pflicht kommt häufig in rechtlichen, administrativen oder akademischen Kontexten vor, wo eine transparente Darlegung von Gründen erforderlich ist, um Nachvollziehbarkeit und Fairness zu gewährleisten. In der Regel soll die Begründungspflicht verhindern, dass willkürliche Entscheidungen getroffen werden, indem sie die Entscheidungsprozesse offenlegt. Das Wort setzt sich aus „Begründung“ (das Erklären von Gründen) und „Pflicht“ (eine verpflichtende Aufgabe) zusammen, was die Notwendigkeit impliziert, eine fundierte und nachvollziehbare Erklärung abzugeben.

Beispielsatz: Die Begründungspflicht verlangt von der Verwaltung, ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären.

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