beitragspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

bei · trags · pflich · ti · gen

Das Wort bei­trags­pflich­ti­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort bei­trags­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bei­trags­pflich­ti­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beitragspflichtigen“ ist die genitive Pluralform des Adjektivs „beitragspflichtig“. Es bezieht sich auf Personen oder Organisationen, die gesetzlich verpflichtet sind, Beiträge zu zahlen, beispielsweise in einem Sozialversicherungs- oder Rentensystem. Die Beitragspflicht entsteht oft durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Institutionen oder durch die Erfüllung bestimmter Bedingungen, wie etwa einem Beschäftigungsverhältnis. In diesem Kontext wird oft über die finanziellen Verpflichtungen diskutiert, die für die Absicherung im Alter oder im Krankheitsfall wichtig sind.

Beispielsatz: Die beitragspflichtigen Arbeitnehmer müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zahlen.

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