beitragspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

bei · trags · pflich · ti · ger

Das Wort bei­trags­pflich­ti­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort bei­trags­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bei­trags­pflich­ti­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Beitragspflichtiger“ ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern „Beitrag“, „Pflicht“ und der Endung „-iger“ zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das verpflichtet ist, einen Beitrag zu leisten, zum Beispiel zu bestimmten Sozialversicherungen oder anderen Gemeinschaftskosten. Der Begriff wird oft im rechtlichen oder finanziellen Kontext verwendet und impliziert eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Betrags.

Beispielsatz: Der beitragspflichtige Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Vorheriger Eintrag: beitragspflichtigen
Nächster Eintrag: beitragspflichtiges

 

Zufällige Wörter: Darmstädterin Erziehungsberatungsstellen fälscht Interleukin Verkaufsschau