beklagtenpartei


Eine Worttrennung gefunden

be · klag · ten · par · tei

Das Wort be­klag­ten­par­tei besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­klag­ten­par­tei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­klag­ten­par­tei" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „beklagtenpartei“ setzt sich aus den Teilen „beklagten“ und „Partei“ zusammen. „Beklagten“ ist die Genitivform des Wortes „beklagte“, die wiederum die Form von „beklagen“ (jemanden oder etwas anklagen oder bemängeln) verwendet, und bezieht sich auf die Person oder Gruppe, die eine Beschwerde einlegt. Die „Partei“ bezeichnet hier eine Gruppe oder einen Beteiligten in einem rechtlichen Kontext. Somit bezeichnet die „beklagtenpartei“ die juristische Seite, gegen die eine Klage erhoben wurde.

Beispielsatz: Die Beklagtenpartei reichte eine Berufung gegen das Urteil ein.

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