Belegschaftsvertreter


Eine Worttrennung gefunden

Be · leg · schafts · ver · tre · ter

Das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­leg­schafts­ver­tre­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Belegschaftsvertreter bezeichnet eine Person, die die Interessen der Mitarbeiter einer Organisation oder eines Unternehmens vertritt. Diese Vertreter sind oft Teil eines Betriebsrats oder einer Gewerkschaft und setzen sich für die Rechte und Belange der Belegschaft ein. Der Begriff setzt sich aus "Belegschaft" (den Mitarbeitern) und "Vertreter" (jemand, der für andere spricht oder handelt) zusammen. In manchen Kontexten sind sie für die Mitbestimmung bei Entscheidungen zuständig, die die Arbeitsbedingungen, Löhne und das allgemeine Arbeitsumfeld betreffen.

Beispielsatz: Der Belegschaftsvertreter setzt sich aktiv für die Interessen der Mitarbeiter im Unternehmen ein.

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