Belegschaftsvertretern


Eine Worttrennung gefunden

Be · leg · schafts · ver · tre · tern

Das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­tern besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­tern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­leg­schafts­ver­tre­tern" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Belegschaftsvertretern“ setzt sich aus den Komponenten „Belegschaft“, „vertreten“ und der Pluralform „-ern“ zusammen. Es bezeichnet Personen, die die Interessen der Belegschaft, also der Mitarbeiter eines Unternehmens, vertreten. Diese Vertreter sind häufig Mitglieder eines Betriebsrats oder anderer Arbeitnehmervertretungen und spielen eine wichtige Rolle in der Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und den Angestellten. Ihre Aufgaben umfassen die Mitbestimmung bei verschiedenen Themen wie Arbeitsbedingungen, Löhnen und Sozialleistungen.

Beispielsatz: Die Belegschaftsvertretern setzten sich für die Interessen der Mitarbeiter im Unternehmen ein.

Vorheriger Eintrag: Belegschaftsvertreter
Nächster Eintrag: Belegschaftsvertretung

 

Zufällige Wörter: Lockenköpfen Ostkrediten Produktionsstrukturen Schützerin überschrieben