Belegschaftsvertretung


Eine Worttrennung gefunden

Be · leg · schafts · ver · tre · tung

Das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­leg­schafts­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­leg­schafts­ver­tre­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Belegschaftsvertretung bezeichnet die Institution oder das Gremium, das die Interessen der Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens vertritt. Diese Form der Vertretung kann in verschiedenen Ausprägungen, wie Betriebsräten oder Gewerkschaften, stattfinden und hat die Aufgabe, die Kommunikation zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung zu fördern. Bei Konflikten oder Verhandlungen sorgt die Belegschaftsvertretung für einen fairen Ausgleich der Interessen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Belegschaft“ (Mitarbeiter eines Unternehmens) und „Vertretung“ (Repräsentation oder Nachbildung) zusammen und bezieht sich somit auf eine aktive Rolle in der Mitbestimmung.

Beispielsatz: Die Belegschaftsvertretung setzt sich für die Interessen der Mitarbeiter im Unternehmen ein.

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