Beleihungsgrenze


Eine Worttrennung gefunden

Be · lei · hungs · gren · ze

Das Wort Be­lei­hungs­gren­ze besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­lei­hungs­gren­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­lei­hungs­gren­ze" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Beleihungsgrenze bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Bank für die Finanzierung eines bestimmten Objekts, meist Immobilien, bereitstellt. Sie wird häufig als Prozentsatz des Verkehrswertes oder der Marktbewertung festgelegt. In Deutschland liegt die Beleihungsgrenze typischerweise bei 60 bis 80 Prozent des Wertes, abhängig von der Risikoeinschätzung der Bank. Wenn der Darlehensbetrag die Beleihungsgrenze überschreitet, gilt dies als Überbelegung und kann zu erhöhten finanziellen Risiken für den Kreditnehmer führen.

Beispielsatz: Die Beleihungsgrenze für die Immobilienfinanzierung liegt in der Regel bei 80 Prozent des Marktwerts.

Vorheriger Eintrag: beleihungsfähigstes
Nächster Eintrag: Beleihungsgrenzen

 

Zufällige Wörter: beizusteuern hilfebedürftig Sammelcontainer Startbit Wartungszeit