Berufungsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · ge · richt

Das Wort Be­ru­fungs­ge­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­ge­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Berufungsgericht ist ein Gericht, das sich mit der Überprüfung von Entscheidungen unterer Instanzen befasst. Es ist nicht die erste Instanz, sondern nimmt Berufungen gegen Urteile auf, die zuvor in anderen Gerichten gefällt wurden. Das Ziel eines Berufungsgerichts ist es, die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In vielen Rechtssystemen sind Berufungsgerichte für die Klärung von Rechtsfragen und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuständig. Der Begriff ist zusammengesetzt: „Berufung“ bezieht sich auf den Einspruch gegen ein Urteil, während „Gericht“ die Institution beschreibt, die die rechtlichen Entscheidungen trifft.

Beispielsatz: Das Berufungsgericht entschied zugunsten des Beklagten und hob das vorherige Urteil auf.

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