Berufungsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · frist

Das Wort Be­ru­fungs­frist besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­frist" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Berufungsfrist ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Berufung“ und „Frist“ besteht. Die Berufung bezieht sich auf die rechtliche Möglichkeit, eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde anzufechten. Die Frist bezeichnet einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen diese Anfechtung erfolgen muss. Somit beschreibt die Berufungsfrist den zeitlichen Rahmen, in dem eine Partei nach einer gerichtlichen Entscheidung die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann dazu führen, dass das Urteil rechtskräftig wird und keine weiteren rechtlichen Schritte mehr möglich sind.

Beispielsatz: Die Berufungsfrist für das Urteil endet am 15. November.

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