Berufungsantrag


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · an · trag

Das Wort Be­ru­fungs­an­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­an­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Berufungsantrag“ setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Berufung“ und „Antrag“. Die Grundform „Berufung“ bezieht sich auf das rechtliche Verfahren, bei dem eine Entscheidung von einer höheren Instanz überprüft wird. „Antrag“ beschreibt ein formelles Gesuch oder Ersuchen. Ein Berufungsantrag ist demnach ein schriftliches Gesuch, das an eine höhere Instanz gerichtet wird, um eine Überprüfung und möglicherweise eine Abänderung einer vorherigen Entscheidung zu verlangen. Solche Anträge sind häufig im Rahmen von rechtlichen Verfahren zu finden, beispielsweise im Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht.

Beispielsatz: Der Anwalt reichte einen Berufungsantrag beim Obergericht ein, um das Urteil anzufechten.

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