Berufungsrechten


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · rech · ten

Das Wort Be­ru­fungs­rech­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­rech­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Berufungsrechten“ setzt sich aus „Berufung“ und „Rechten“ zusammen. „Berufung“ bezieht sich auf das rechtliche Mittel, um eine Entscheidung eines Gerichts anzufechten, während „Rechten“ die Pluralform des Wortes „Recht“ ist, das juristische Ansprüche oder Befugnisse beschreibt. In dieser Form steht „Berufungsrechten“ im Dativ Plural und verweist auf die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten, Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile einzulegen.

Beispielsatz: Die Wahrung der Berufungsrechte ist entscheidend für einen fairen Gerichtsprozess.

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