Berufungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · ver · fah · ren

Das Wort Be­ru­fungs­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Berufungsverfahren" setzt sich aus "Berufung" und "Verfahren" zusammen. "Berufung" bezieht sich auf den Rechtsmittelweg, um eine Entscheidung eines Gerichts anzufechten, während "Verfahren" den Prozess oder die Abläufe beschreibt, die in einem juristischen Kontext stattfinden. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, bei dem eine Partei gegen ein Urteil oder eine Entscheidung in Berufung geht, um eine Überprüfung und mögliche Änderung der Entscheidung zu erreichen. Solche Verfahren sind wichtig für die Gewährleistung eines fairen Rechtsprozesses und die Möglichkeit, Fehler in der ursprünglichen Entscheidung zu korrigieren.

Beispielsatz: Das Berufungsverfahren ermöglicht es, gegen Entscheidungen der ersten Instanz rechtlich vorzugehen.

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