Berufungsverfahrens


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · ver · fah · rens

Das Wort Be­ru­fungs­ver­fah­rens besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­ver­fah­rens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­ver­fah­rens" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Berufungsverfahrens" ist die Genitivform des Substantivs "Berufungsverfahren". Ein Berufungsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der stattfindet, wenn eine Partei mit dem Urteil einer niedrigeren Instanz nicht zufrieden ist und dagegen Berufung einlegt. In diesem Verfahren wird überprüft, ob das Urteil der niedrigeren Instanz korrekt war und ob es Berufungsgründe gibt, die eine Änderung des Urteils rechtfertigen. Das Berufungsverfahren findet vor einer höheren Instanz statt, die über die eingebrachte Berufung entscheidet. Das Wort "Berufungsverfahrens" beschreibt also den Genitiv des Verfahrens, beispielsweise "des Berufungsverfahrens des Klägers".

Beispielsatz: Das Berufungsverfahren wurde eingeleitet, um die Entscheidung des Gerichts zu überprüfen.

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