Berufungsverhandlung


Eine Worttrennung gefunden

Be · ru · fungs · ver · hand · lung

Das Wort Be­ru­fungs­ver­hand­lung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­ru­fungs­ver­hand­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­ru­fungs­ver­hand­lung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Berufungsverhandlung ist ein rechtliches Verfahren, das stattfindet, wenn eine Partei gegen ein Urteil eines unteren Gerichts in Berufung geht. In dieser Verhandlung wird das Urteil überprüft und es wird entschieden, ob es aufgehoben oder bestätigt wird. Die Berufungsverhandlung wird meist vor einem höheren Gericht, wie einem Berufungsgericht, abgehalten. Hier werden die Argumente der Parteien angehört und weitere Beweise vorgelegt. Das Ziel der Berufungsverhandlung ist es, eine Entscheidung zu treffen, die gerecht und rechtlich korrekt ist.

Beispielsatz: Die Berufungsverhandlung findet nächste Woche vor dem Obergericht statt.

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