beschlussunfähig


Eine Worttrennung gefunden

be · schluss · un ·· hig

Das Wort be­schluss­un­fä­hig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­schluss­un­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­schluss­un­fä­hig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Beschlussunfähig" ist ein Adjektiv, das beschreibend verwendet wird, um einen Zustand zu kennzeichnen, in dem eine Gruppe oder Versammlung nicht in der Lage ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nicht genügend Mitglieder anwesend sind, um die erforderliche Beschlussfähigkeit zu erreichen. Der Begriff setzt sich zusammen aus dem Wort "Beschluss", was eine Entscheidung oder Vereinbarung bezeichnet, und der Vorsilbe "un-", die Negation ausdrückt. Die Wortform deutet auf die fehlende Fähigkeit hin, gültige Beschlüsse zu fassen.

Beispielsatz: Der Ausschuss war aufgrund fehlender Mitglieder beschlussunfähig und konnte daher keine Entscheidungen treffen.

Vorheriger Eintrag: beschlußreif
Nächster Eintrag: beschlußunfähig

 

Zufällige Wörter: begreifliches Dauerstellung Einwohnergemeinde Teilbusabschnitten Wertanteilen