Beschlussunfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Be · schluss · un ·· hig · keit

Das Wort Be­schluss­un­fä­hig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schluss­un­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schluss­un­fä­hig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Beschlussunfähigkeit" bezeichnet den Zustand, in dem eine Gruppe, wie beispielsweise ein Gremium oder ein Vorstand, nicht in der Lage ist, rechtsgültige Beschlüsse zu fassen. Dies kann durch die unzureichende Anzahl an anwesenden Mitgliedern oder durch andere Regelungen bedingt sein, die eine geforderte Mehrheitsentscheidung verhindern. Die Grundform des Wortes ist "Beschluss", ergänzt durch die Negation "unfähig" und das Suffix "-keit", das den Zustand beschreibt. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und verwaltungstechnischen Kontexten verwendet.

Beispielsatz: Die Versammlung wurde für beschlussunfähig erklärt, da nicht genügend Mitglieder anwesend waren.

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