Beschlußunfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Be · schluß · un ·· hig · keit

Das Wort Be­schluß­un­fä­hig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­schluß­un­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­schluß­un­fä­hig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beschlußunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem ein Gremium, wie etwa ein Verein oder eine Versammlung, nicht in der Lage ist, rechtsgültige Beschlüsse zu fassen. Dies kann der Fall sein, wenn die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht anwesend ist oder bestimmte quorum-relevante Bedingungen nicht erfüllt werden. Der Begriff setzt sich aus „Beschluß“ (Entscheidung oder Beschlussfassung) und „Unfähigkeit“ (Mangel an Fähigkeit) zusammen. In der Regel müssen in Satzungen klare Regelungen zur Beschlußfähigkeit festgelegt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Beispielsatz: Die Sitzung wurde aufgrund von Beschlussunfähigkeit vertagt, da nicht genügend Mitglieder anwesend waren.

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