beschlußfähige


Eine Worttrennung gefunden

be · schluß ·· hi · ge

Das Wort be­schluß­fä­hi­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­schluß­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­schluß­fä­hi­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Beschlussfähige“ ist die adjektivische Form des Adjektivs „beschlussfähig“. Es beschreibt die Fähigkeit oder die Eigenschaft einer Versammlung, eines Gremiums oder einer Gruppe, gültige Beschlüsse zu fassen. Eine Gruppe gilt als beschlussfähig, wenn die erforderliche Anzahl von Mitgliedern anwesend ist, um einen Beschluss rechtlich zu legitimieren. Dies ist häufig in Satzungen oder Geschäftsordnungen festgelegt. Die Präsenz der Mitglieder ist entscheidend, um die kollektive Entscheidungsfindung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Entscheidungen im Namen der gesamten Gruppe getroffen werden.

Beispielsatz: Die Sitzung war beschlussfähig, da genügend Mitglieder anwesend waren.

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