Besitzentziehung


Eine Worttrennung gefunden

Be · sitz · ent · zie · hung

Das Wort Be­sitz­ent­zie­hung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sitz­ent­zie­hung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sitz­ent­zie­hung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Besitzentziehung bezeichnet den rechtswidrigen Entzug oder die Wegnahme von Eigentum oder Besitz. Der Begriff gilt vor allem im Strafrecht und beschreibt die Handlung, bei der jemandem sein Besitz gewaltsam oder durch List genommen wird. Die Besitzentziehung kann sowohl durch physische Gewalt, wie beispielsweise Raub, als auch durch Betrug, wie Diebstahl oder Unterschlagung, erfolgen. Das Wort "Besitzentziehung" ist in der Grundform.

Beispielsatz: Die unrechtmäßige Besitzentziehung führte zu einem langen Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien.

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