Besitzentzug


Eine Worttrennung gefunden

Be · sitz · ent · zug

Das Wort Be­sitz­ent­zug besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sitz­ent­zug trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sitz­ent­zug" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Besitzentzug ist die Maßnahme, bei der jemandem das Recht auf den Besitz von Eigentum entzogen wird. Dies kann durch rechtliche oder andere Mittel erfolgen. In der Grundform ist das Wort "Besitzentzug" kein spezifischer Fall, sondern beschreibt allgemein den Vorgang des Entzugs von Besitzrechten. Dies kann in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei Delikten wie Diebstahl oder Raub angewendet werden. Der Besitzentzug dient oft als Strafmaßnahme, um die Schädigung des Eigentümers auszugleichen oder den Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Beispielsatz: Der Besitzentzug eines Grundstücks kann erhebliche rechtliche Folgen für den Eigentümer haben.

Vorheriger Eintrag: Besitzentziehung
Nächster Eintrag: Besitzentzüge

 

Zufällige Wörter: ausverkaufenden Gasteiger Sendetechnik Systemverantwortung