Besitzentzüge


Eine Worttrennung gefunden

Be · sitz · ent ·· ge

Das Wort Be­sitz­ent­zü­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sitz­ent­zü­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sitz­ent­zü­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Besitzentzüge ist die Pluralform von Besitzentzug. Es handelt sich um einen juristischen Begriff und bezieht sich auf die rechtliche Maßnahme, bei der einer Person ihr Eigentum oder Besitz weggenommen wird. Besitzentzüge können zum Beispiel bei Diebstahl, Unterschlagung oder Enteignung auftreten. Der Besitzentzug kann sowohl durch gerichtliche Anordnung als auch durch freiwillige Handlung stattfinden. Dabei verliert die betroffene Person die Verfügungsgewalt über den Besitz, der dann an eine andere Partei übergeht. Diese rechtmäßige Übertragung des Besitzes wird auch als Besitzwechsel bezeichnet.

Beispielsatz: Die Regierung plante umfassende Besitzentzüge, um landwirtschaftliche Flächen für ein neues Infrastrukturprojekt zu gewinnen.

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