Besoldungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Be · sol · dungs · recht

Das Wort Be­sol­dungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­sol­dungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­sol­dungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Besoldungsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Regelungen und Gesetze, die die Besoldung (Bezahlung) von öffentlichen Bediensteten, wie Beamten oder Soldaten, regeln. Es umfasst Vorschriften zu Gehältern, Zulagen und Bezüge und legt fest, welche Kriterien für die Vergütung maßgeblich sind. Das Besoldungsrecht ist ein spezieller Teil des öffentlichen Rechts und kann unterschiedliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene enthalten. In vielen Ländern erfolgt die Eingruppierung der Beschäftigten in verschiedene Besoldungsgruppen, die sich nach ihrer Tätigkeit oder Qualifikation richten.

Beispielsatz: Das Besoldungsrecht regelt die Vergütung von Beamten und anderen öffentlichen Dienstleistern in Deutschland.

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