Betriebsanlagengenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · an · la · gen · ge · neh · mi · gung

Das Wort Be­triebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Betriebsanlagengenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für den Betrieb von Anlagen erforderlich ist, die potenziell schädliche Umweltauswirkungen haben können. Sie stellt sicher, dass die Anlagen den gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Mensch und Umwelt entsprechen. Der Begriff setzt sich aus "Betriebsanlage", die eine Einrichtung oder Anlage beschreibt, die für die Produktion oder Verarbeitung von Gütern genutzt wird, und "Genehmigung" zusammen, was die offizielle Erlaubnis bezeichnet. Die Genehmigung ist oft mit spezifischen Auflagen verbunden, die bei der Inbetriebnahme und dem Betrieb der Anlage zu beachten sind.

Beispielsatz: Die Firma beantragte eine Betriebsanlagengenehmigung, um ihre neuen Produktionsanlagen in Betrieb nehmen zu können.

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