Betriebsverfassungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Be · triebs · ver · fas · sungs · ge · setz

Das Wort Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben regelt. Es legt die Grundlagen für die Mitbestimmung der Beschäftigten in Unternehmen fest und definiert die Bildung von Betriebsräten sowie deren Aufgaben und Befugnisse. Ziel des Gesetzes ist es, ein konstruktives Miteinander zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern zu fördern und die Interessen der Belegschaft zu schützen. Die Vorschriften gelten für alle Betriebe mit in der Regel mehr als fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Beispielsatz: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen.

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